Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Eine Elektrofachkraft verfügt über eine geeignete fachliche Ausbildung, um Gefahren, die von Elektrizität ausgehen können, zu erkennen und zu vermeiden (gemäß Europanorm EN 51110-1: 2008 09-01).
Ohne eine Ausbildung zur Elektrofachkraft dürfen Handwerker (m/w/d) innerhalb des eigenen Gewerkes nicht einmal kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Mit einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) durch die DEKRA Akademie erhalten Mitarbeiter (m/w/d) in Betrieben das nötige Know-How und praktische Wissen, um derartige einfache elektrische Tätigkeiten selbst umsetzen zu können.
In der DGUV-Vorschrift 3 wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Normalerweise muss daher für jeden kleinen elektrischen Handgriff eine ausgebildete Elektrofachkraft vor Ort sein. Unternehmer (m/w/d) stehen häufig vor dem Problem, dass der Elektriker (m/w/d) nicht immer Zeit hat, wenn man ihn braucht. Auch ist oft nicht sicher, ob er den angegebenen Termin einhalten kann und es entstehen manchmal schwer zu kalkulierende Zusatzkosten.
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