Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Eine Elektrofachkraft verfügt über eine geeignete fachliche Ausbildung, um Gefahren, die von Elektrizität ausgehen können, zu erkennen und zu vermeiden (gemäß Europanorm EN 51110-1: 2008 09-01).
Ohne eine Ausbildung zur Elektrofachkraft dürfen Handwerker (m/w/d) innerhalb des eigenen Gewerkes nicht einmal kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Mit einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) durch die Akademie erhalten Mitarbeiter (m/w/d) in Betrieben das nötige Know-How und praktische Wissen, um derartige einfache elektrische Tätigkeiten selbst umsetzen zu können.
In der DGUV-Vorschrift 3 wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Normalerweise muss daher für jeden kleinen elektrischen Handgriff eine ausgebildete Elektrofachkraft vor Ort sein. Unternehmer (m/w/d) stehen häufig vor dem Problem, dass der Elektriker (m/w/d) nicht immer Zeit hat, wenn man ihn braucht. Auch ist oft nicht sicher, ob er den angegebenen Termin einhalten kann und es entstehen manchmal schwer zu kalkulierende Zusatzkosten.
Weiterbildungsangebote
Die Elektrofachkraft für festgestellte Tätigkeiten nach BGV A3
Der Gesetzgeber hat diesem Bedürfnis der Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen Rechnung getragen und in die Durchführungsanweisungen zu § 2 der DGUV-Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3, bisherige BGV A3 bzw. VBG 4) den Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Personen, die einen entsprechenden Elektrofachkraft-Lehrgang abgeschlossen haben, dürfen bestimmte, festgelegte Tätigkeiten gem. DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) durchführen. Diese Tätigkeiten sind beschrieben als gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer (m/w/d) betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind.
Mit einer Unterweisung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 dürfen Fachkräfte wie Tischler (m/w/d), Möbel-, Küchen- oder Heizungs-/Sanitärmonteure innerhalb des eigenen Gewerkes kleinere, einfache elektrotechnische Arbeiten ausführen. Es handelt sich dabei um Elektroarbeiten von untergeordneter Bedeutung im Niederspannungsbereich (im freigeschalteten Zustand). Dazu gehören z.B. die Lampenmontage oder der Austausch eines Fühlers an der Heizung. Größere Aktionen müssen weiterhin durch das Elektrohandwerk abgedeckt werden und sind nicht von EFKffT durchzuführen.
Elektrofachkraft: Lehrgang bei der Akademie
Der Elektrofachkraft-Lehrgang der Akademie besteht aus einem Basis- und einem Praxismodul, die auch separat gebucht werden können. Die jeweils fünftägigen Unterweisungen enden mit einem Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ mit interner Prüfung durch die Akademie (schriftlich und praktisch).
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 können Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren werden, die über die gesundheitliche Eignung und einen Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse verfügen.
Inhalte: Das EFKffT-Wissen
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile
- Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe und Unfallmeldung
- Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen
- Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung
- Messgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel
- Abgrenzung der selbständig durchzuführenden von den nicht erlaubten Arbeiten einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
- Praktische Übungen